Wechsel an der Spitze der GGL: Christian Hochgrebe übernimmt und bereitet die Evaluierung des GlüStV 2021 vor

Finley Keller · Jul 9, 2026

Wechsel an der Spitze der GGL: Christian Hochgrebe übernimmt und bereitet die Evaluierung des GlüStV 2021 vor

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder bei der Amtsübernahme im Jahr 2026

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder hat zum 1. Juli 2026 einen neuen Vorsitzenden im Verwaltungsrat, während Christian Hochgrebe die Leitung übernimmt und die Vorbereitungen für die erste gesetzliche Evaluierung des GlüStV 2021 laufen; diese Prüfung richtet sich auf Werberegeln, Einzahlungslimits, Verbraucherschutz sowie die Durchsetzung gegen illegale Anbieter, wobei zentrale Einschränkungen wie das 1-Euro-Einsatzlimit bei Online-Slots unverändert bleiben sollen.

Neue Führung und ihre Aufgaben

Christian Hochgrebe tritt das Amt als Vorsitzender des Verwaltungsrats der GGL an, und die Behörde startet damit in eine Phase, in der sie die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung des 2021 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrags koordiniert; dieser Prozess umfasst die Analyse von Werbebeschränkungen, Einzahlungsobergrenzen sowie Maßnahmen zum Schutz von Spielern und zur Bekämpfung nicht lizenzierter Angebote.

Die Behörde hat bereits angekündigt, dass die Evaluierung im Mittelpunkt der nächsten Monate steht, und Hochgrebe wird die Abstimmung zwischen den Bundesländern sowie die Erstellung von Berichten für die Landesregierungen leiten; offizielle Mitteilungen der GGL beschreiben den Wechsel als planmäßigen Übergang, der die Kontinuität der regulatorischen Arbeit sicherstellt.

Schwerpunkte der Vertragsprüfung

Im Zuge der Evaluierung untersucht die GGL gezielt die Wirksamkeit von Werbebeschränkungen, die Obergrenzen für Einzahlungen und den allgemeinen Verbraucherschutz, während zugleich die Durchsetzung gegen Betreiber ohne deutsche Lizenz verstärkt werden soll; Experten der Behörde haben dabei klargestellt, dass das 1-Euro-Limit pro Spin bei Online-Slots nicht Gegenstand von Änderungen sein wird.

Die Prüfung stützt sich auf Daten aus den ersten Jahren der Umsetzung des GlüStV 2021, und Beobachter erwarten detaillierte Berichte zu Werbepraktiken sowie zu den Auswirkungen von Einzahlungslimits auf das Spielverhalten; zudem wird die Effektivität von Maßnahmen gegen illegale Plattformen bewertet, wobei die GGL auf bestehende Kooperationen mit anderen Behörden zurückgreift.

Blick auf regulatorische Dokumente und Analysen im Rahmen der Glücksspiel-Evaluierung

Erwartete Abläufe und Fristen

Die GGL hat einen Zeitplan für die Evaluierung erstellt, der Beratungen mit Vertretern der Länder sowie die Sammlung von Statistiken zu Werbeausgaben und Spielerschutzmaßnahmen vorsieht, und der Abschlussbericht soll den Landesparlamenten vorgelegt werden; dieser Prozess findet unter der Leitung von Christian Hochgrebe statt, der bereits zuvor in der Glücksspielaufsicht tätig war.

Parallel dazu bereitet die Behörde die Fortführung der laufenden Aufsicht vor, und die Ergebnisse der Evaluierung könnten Grundlage für spätere Anpassungen an den bestehenden Regelungen bilden; die Kernvorgaben des Vertrags bleiben jedoch zunächst stabil, da die Prüfung vor allem der Bewertung und nicht der unmittelbaren Änderung dient.

Einordnung in den regulatorischen Rahmen

Die Amtsübernahme zum 1. Juli 2026 fällt mit dem Beginn der gesetzlichen Evaluierung zusammen, und die GGL nutzt diesen Zeitpunkt, um sowohl personelle Kontinuität als auch eine systematische Bestandsaufnahme zu gewährleisten; die offizielle Pressemitteilung der Behörde informiert über den Wechsel im Verwaltungsratsvorsitz und unterstreicht die Bedeutung der anstehenden Prüfung.

Behördenvertreter haben betont, dass die Evaluierung auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben erfolgt, und die Ergebnisse werden öffentlich zugänglich gemacht, sodass Interessengruppen und Marktteilnehmer die Erkenntnisse nachvollziehen können; die Arbeit der GGL konzentriert sich dabei weiterhin auf die Umsetzung und Überwachung des GlüStV 2021 in seiner aktuellen Form.

Fazit

Die GGL tritt unter der Leitung von Christian Hochgrebe in eine neue Phase ein, in der die erste gesetzliche Evaluierung des GlüStV 2021 vorbereitet und durchgeführt wird; diese umfasst Werberegeln, Einzahlungslimits, Verbraucherschutz und Maßnahmen gegen illegale Anbieter, während zentrale Einschränkungen unverändert bleiben. Die Behörde hat damit einen klar definierten Auftrag für die kommenden Monate, und die Ergebnisse werden die weitere regulatorische Praxis in den Bundesländern beeinflussen.